Das Reiserecht richtet sich nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach europäischen Vorschriften und internationalen Verträgen bzw. Vereinbarungen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Geltendmachung von reiserechtlichen Ansprüchen. Aufgrund der Vielzahl von Verjährungsvorschriften ist der wichtigste Aspekt im Reiserecht die unverzügliche Geltendmachung von Ansprüchen. Aber auch bei Nichtantritt einer Reise können Sie verpflichtet sein, einen Teil oder den gesamten Reisepreis zu zahlen, da Sie mit Abschluss des Reisvertrages grundsätzlich auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.
Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei
- Prüfung Reisevertrag
- Reisemangel/ Schadenersatzansprüche/ Reisepreisminderung
- Entschädigungszahlung aus Flugausfall/ Flugverspätung/ Flugverschiebung
- Abhandenkommen des Reisegepäcks
- Prüfung Anspruch Reisepreis bei Stornierung/ Kündigung des Reisevertrages – Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Schadenersatzansprüche
- Überbuchungen
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.